Vollnarkose

Zahnbehandlungen unter Vollnarkose für Angstpatienten und komplexe Fälle in Duisburg: schmerzfrei, stressfrei, sorgenfrei

Autor: Dr. Rheinhold Ast
Letzte Aktualisierung: 25.03.2025

Eine Vollnarkose beim Zahnarzt ist in einigen Fällen unverzichtbar und bietet oft die einzige Möglichkeit, komplexe Behandlungen durchzuführen. Dabei sind exzellente Behandlungsqualität und sorgfältige Planung entscheidend, um alle notwendigen Eingriffe in einer einzigen Sitzung abzuschließen. Unsere spezialisierte Praxis in Duisburg bietet maßgeschneiderte Vollnarkose-Lösungen und arbeitet mit erfahrenen Anästhesisten, die Ihnen eine reibungslose, schmerzfreie und vollkommen stressfreie Behandlung auf höchstem Niveau ermöglichen.

 

Definition

Eine Vollnarkose, auch als Allgemeinanästhesie bezeichnet, versetzt den Patienten in einen Zustand des künstlichen Tiefschlafs, bei dem Bewusstsein und Schmerzempfinden vollständig ausgeschaltet sind. Der Anästhesist führt die Narkose durch die Verabreichung verschiedener Medikamentenkombinationen ein und überwacht den Zustand des Patienten während der gesamten Behandlung. Dadurch können medizinische Eingriffe durchgeführt werden, ohne dass der Patient Schmerzen empfindet oder den Eingriff bewusst miterlebt. Auch Zahnärzte können Behandlungen unter Vollnarkose durchführen.

 

Wann ist eine Vollnarkose notwendig?

Umfragen zeigen, dass bis zu 35 % der Patienten Angst vor dem Zahnarzt haben, und rund 15 % leiden an einer extremen Dentalphobie, die eine herkömmliche Behandlung nahezu unmöglich macht. Doch auch in anderen Fällen ist eine Vollnarkose oft die beste Option – etwa bei komplizierten Eingriffen, der gleichzeitigen Entfernung mehrerer Weisheitszähne oder bei bestimmten Allergien, die eine normale Behandlung erschweren.

 

Konkrete Anwendungsfälle

Es gibt zahlreiche überzeugende Gründe, warum eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose beim Zahnarzt unerlässlich oder vorteilhaft sein kann:

  • Patienten mit schwerer Zahnarztangst oder ausgeprägter Dentalphobie
  • Menschen mit geistigen Behinderungen, bei denen eine Kooperation unmöglich ist
  • Umfangreiche, komplexe Eingriffe, die in nur einer Sitzung abgeschlossen werden sollten
  • Weisheitszahnentfernungen
  • Behandlung größerer Abszesse im Mundraum
  • Kinder oder Kleinkinder, die jegliche Behandlung verweigern
  • Patienten mit Bewegungsstörungen oder extremem Würgereiz, die das Stillhalten verhindern
  • Allergische Unverträglichkeiten gegenüber Lokalanästhetika
  • Mehrfache Zahnextraktionen
  • Große Implantationen oder Explantationen

Zusätzlich gibt es Patienten, die ganz ohne medizinischen Grund eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose bevorzugen – schlicht, weil sie den gesamten Eingriff in völliger Bewusstlosigkeit durchlaufen und nichts davon mitbekommen möchten.

 

Arten der Vollnarkose

Es gibt heute drei wesentliche Formen der Vollnarkose:

  1. Die Inhalationsnarkose, bei der die Narkosemittel vollständig über die Lunge aufgenommen werden, indem sie durch eine Maske eingeatmet werden. Diese Methode wird nur noch in besonderen Fällen verwendet.
  2. Die am häufigsten eingesetzte Methode ist die balancierte Anästhesie. Hierbei wird eine gezielte Kombination aus inhalativen und intravenösen Narkosemitteln verabreicht. Besonders bei Kindern, die Angst vor Spritzen haben, beginnt die Narkose oft mit der Maske, und die Kanüle wird erst im Schlafzustand gesetzt.
  3. Die fortschrittlichste Variante ist die totale intravenöse Anästhesie (TIVA). Hier werden alle Narkosemittel direkt in die Vene gespritzt. Diese Methode besticht durch schnelles Aufwachen, minimale Nebenwirkungen und eine deutlich kürzere Erholungszeit.

Welche dieser Vollnarkosen zum Einsatz kommt, wird individuell entschieden. Jede Methode hat ihre Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Dabei stehen die Bedürfnisse und Wünsche des Patienten im Mittelpunkt. Unsere Zahnarztpraxis in Duisburg bietet Ihnen hierzu eine ausführliche Beratung an.

 

Beatmung

Während jeder Vollnarkose schläft der Patient so tief, dass eine künstliche Beatmung notwendig wird. Bei kürzeren Narkosen genügt in der Regel eine Beatmungsmaske, während bei längeren Eingriffen eine Intubation (ITN) erforderlich ist. Beide Methoden sind heutzutage gängige Praxis.

 

Ablauf

Der Ablauf einer Vollnarkose beim Zahnarzt besteht aus vier zentralen Phasen: das ausführliche Anästhesie-Vorgespräch, das sanfte Einleiten des Schlafs, die stabile Aufrechterhaltung der Narkose und das kontrollierte Aufwachen.

Vorgespräch

Vor jeder Vollnarkose erfolgt ein unverzichtbares Anästhesie-Vorgespräch mit einem erfahrenen Anästhesisten. Dabei steht die gründliche Risikoabklärung im Vordergrund sowie die Auswahl der optimalen Narkoseart und Medikation. Die Dosis und Zusammensetzung der Anästhetika werden präzise auf den Patienten abgestimmt – unter Berücksichtigung von Faktoren wie Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen, körperlicher Verfassung, Allergien und Lebensstil. In bestimmten Fällen fordert der Anästhesist zur zusätzlichen Sicherheit auch ein Blutbild oder ein EKG an. Dieses Vorgespräch ist von entscheidender Bedeutung, und es ist unerlässlich, dass Patienten sämtliche Fragen des Anästhesisten vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, um eine sichere Behandlung zu gewährleisten.

Die Einschlafphase

Zu Beginn der Einschlafphase wird häufig ein angstlösendes Beruhigungsmittel (Prämedikation) verabreicht, das besonders bei Angstpatienten für eine spürbare Entspannung sorgt. Anschließend leitet ein hochwirksames Schlafmittel die eigentliche Vollnarkose ein – das Letzte, was Sie als Patient wahrnehmen. Kurz darauf werden starke Schmerzmittel und, falls erforderlich, ein Muskelrelaxans verabreicht, um den Körper vollständig auf den Eingriff vorzubereiten.

Die Erhaltungsphase

Während der Zahnarzt den Eingriff durchführt, wird der Patient kontinuierlich künstlich beatmet. Der Anästhesist überwacht dabei lückenlos alle Vitalfunktionen in Echtzeit und sorgt dafür, dass die „Schlaftiefe“ stets optimal gehalten wird. Durch präzise, fortlaufende Dosierungen der Narkosemittel garantiert er eine stabile und sichere Vollnarkose während der gesamten Behandlung.

Das Aufwachen

Nach Beendigung der Zahnbehandlung werden die Anästhetika schrittweise reduziert, sodass der Patient nach einiger Zeit entspannt im Aufwachraum wieder zu Bewusstsein kommt. Wie nach einem tiefen Schlaf erinnert er sich an nichts von dem Eingriff. Nach einer kurzen Erholungsphase kann der Patient in Begleitung sicher nach Hause gehen.

 

Risiken & Nebenwirkungen

Für gesunde Menschen sind die Risiken einer Vollnarkose beim Zahnarzt äußerst gering, da sie heute als äußerst sicheres Verfahren gilt. Millionenfache Erfahrungen belegen die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Allgemeinnarkose, wodurch Bedenken in den meisten Fällen unbegründet sind. Allerdings kann das Risiko bei älteren Patienten oder bestimmten Vorerkrankungen erhöht sein. Solche Ausnahmefälle werden jedoch im Vorfeld durch den Anästhesisten im Anästhesie-Vorgespräch sorgfältig geprüft und abgeklärt.

Übelkeit oder Erbrechen nach dem Aufwachen (PONV = postoperative nausea and vomiting) waren früher bei klassischen „Gasnarkosen“ häufige Nebenwirkungen. Heutzutage treten diese jedoch dank stark verbesserter Narkosemittel und teilweiser venöser Verabreichung nur noch sehr selten auf. Bei TIVA-Vollnarkosen kommen solche Symptome praktisch gar nicht mehr vor. Sollte dennoch Übelkeit auftreten, lässt sie sich in der Regel problemlos durch geeignete Medikamente kontrollieren.

Nach dem Aufwachen können gelegentlich Symptome wie Müdigkeit, Benommenheit oder Schwindel auftreten. Diese sind jedoch selten und verschwinden in der Regel innerhalb von 24 Stunden – bei TIVA-Vollnarkosen oft sogar deutlich schneller.

Das Risiko einer Aspiration, also das Eindringen von Mageninhalt in die Luftröhre, ist äußerst gering. Bei zahnärztlichen Eingriffen wird es durch gründliche Planung und das Erscheinen des Patienten mit leerem Magen nochmals deutlich reduziert. Der Einsatz einer Larynxmaske minimiert dieses Risiko zusätzlich.

Zahnschäden durch Intubation, ein bekanntes Risiko bei Vollnarkosen, werden bei zahnärztlichen Eingriffen praktisch eliminiert, da diese speziell darauf abgestimmt sind, solche Risiken vollständig zu vermeiden.

In äußerst seltenen Fällen können allergische Reaktionen auf ein Narkosemittel auftreten, doch auch diese sind gut behandelbar. Darüber hinaus können Halsschmerzen und Heiserkeit aus der Operation resultieren – für bis zu 48 Stunden. Diese Beschwerden entstehen durch die Intubation, bei der die Schleimhaut im Rachen leicht gereizt werden kann.

 

Kontraindikationen & Grenzen

In bestimmten Fällen ist eine ambulante Vollnarkose beim Zahnarzt ausgeschlossen. Dazu gehören:

  • Kinder unter 3 Jahren oder einem Körpergewicht von weniger als 15 kg (Vollnarkose nur stationär)
  • Ein Body-Mass-Index von über 39 (Vollnarkose nur stationär)
  • Schwangerschaften
  • Vorliegen schwerwiegender Erkrankungen
  • Maligne Hyperthermie

 

Qualitätsunterschiede

Grundsätzlich kann jeder Anästhesist eine sichere Vollnarkose durchführen. Die entscheidenden Qualitätsunterschiede zeigen sich jedoch darin, wie angenehm die Narkose für den Patienten verläuft, insbesondere beim Aufwachen. Die präzise Auswahl der passenden Narkotika, die optimale Kombination und Dosierung der Wirkstoffe sowie die Wahl der richtigen Narkoseart spielen dabei eine zentrale Rolle. Erfahrene Anästhesisten mit einem eingespielten Team im Hintergrund bieten hier in der Regel einen deutlichen Vorteil.

Entscheidend ist jedoch eine exzellente OP-Planung durch den Zahnarzt. Das Ziel einer Vollnarkose muss stets darin bestehen, alle notwendigen Zahnbehandlungen in möglichst einer einzigen Sitzung abzuschließen. Diese Eingriffe sollten bis ins Detail durchdacht und auf höchstem Niveau ausgeführt werden, um unnötige Folgetermine zu vermeiden und dem Patienten maximalen Komfort zu bieten.

 

Alternativen

Alternativen zur Vollnarkose in der Zahnmedizin sind Lachgas, klassische Sedierung, intraossäre Anästhesie oder eine Lokalanästhesie. Allerdings ermöglicht nur die Vollnarkose, dass Sie als Patient „nichts von der Behandlung mitbekommen“.

 

Kosten

Die Kosten für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in bestimmten, klar definierten Fällen übernommen. Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Vollnarkose medizinisch notwendig ist, also die einzige Möglichkeit darstellt, eine schmerzfreie Behandlung zu gewährleisten. Dies trifft auf folgende Situationen zu:

  • Patienten mit schwerer Zahnarztphobie (ICD-10 F40.2), die von einem Facharzt diagnostiziert wurde
  • Geistig behinderte Patienten, die eine Zahnbehandlung verweigern
  • Menschen mit schweren Bewegungsstörungen
  • Umfangreiche chirurgische Eingriffe, die eine Vollnarkose für eine sichere Schmerzausschaltung erfordern
  • Kinder unter 12 Jahren, die nicht beruhigt werden können
  • Patienten mit nachgewiesener Allergie gegen Lokalanästhetika

Zusätzlich muss die zahnmedizinische Behandlung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören, damit eine Kostenübernahme möglich ist.

Viele private Krankenversicherungen decken die Kosten für eine Vollnarkose ganz oder teilweise ab, abhängig vom individuellen Tarif. Gleiches gilt für Zahnzusatzversicherungen.

Die Kosten einer Vollnarkose richten sich nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Faktoren wie die Art der Vollnarkose, die eingesetzten Medikamente, die Dauer der Behandlung und der individuelle Befund des Patienten beeinflussen den Preis. Die exakten Kosten können daher erst nach einem Anästhesie-Vorgespräch festgelegt werden.

 

Dres. Ast & Kollegen in Duisburg: Unsere Vorteile

Wir – Dres. Ast & Kollegen in Duisburg – verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Durchführung von Zahnbehandlungen unter Vollnarkose. Unsere Stärken:

  • Freundliche, entspannte Atmosphäre
  • Kooperation mit hochqualifizierten Anästhesisten
  • Vielfältige Narkosemethoden: Inhalationsnarkose, balancierte Anästhesie, TIVA
  • Intubation mit Larynxmaske oder Nasenzugang
  • Verbindliche Kostenvoranschläge
  • Präzise OP-Planung mit dem Ziel, alle Behandlungen in einer Sitzung unter Vollnarkose abzuschließen, für nachhaltige Ergebnisse
  • Zahnärzte-Team mit vielseitigen Spezialisierungen für höchste Behandlungsqualität
  • Alternativen zur Vollnarkose: Sedierung, Lokalanästhesie
  • Umfangreiche Erfahrung mit Angstpatienten, um ihre Behandlung so angenehm wie möglich zu gestalten

Interessieren Sie sich für eine Behandlung unter Vollnarkose? Profitieren Sie von unserer schnellen und unkomplizierten Terminvergabe bei Dres. Ast & Kollegen in Duisburg.

*Die endgültigen Kosten werden nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet. Der genaue Preis kann erst nach einem Anästhesie-Vorgespräch festgelegt werden.

DGZMK - Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

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