Autor: Dr. Rheinhold Ast
Letzte Aktualisierung: 25.03.2025
Eine Vollnarkose beim Zahnarzt ist in einigen Fällen unverzichtbar und bietet oft die einzige Möglichkeit, komplexe Behandlungen durchzuführen. Dabei sind exzellente Behandlungsqualität und sorgfältige Planung entscheidend, um alle notwendigen Eingriffe in einer einzigen Sitzung abzuschließen. Unsere spezialisierte Praxis in Duisburg bietet maßgeschneiderte Vollnarkose-Lösungen und arbeitet mit erfahrenen Anästhesisten, die Ihnen eine reibungslose, schmerzfreie und vollkommen stressfreie Behandlung auf höchstem Niveau ermöglichen.
Eine Vollnarkose, auch als Allgemeinanästhesie bezeichnet, versetzt den Patienten in einen Zustand des künstlichen Tiefschlafs, bei dem Bewusstsein und Schmerzempfinden vollständig ausgeschaltet sind. Der Anästhesist führt die Narkose durch die Verabreichung verschiedener Medikamentenkombinationen ein und überwacht den Zustand des Patienten während der gesamten Behandlung. Dadurch können medizinische Eingriffe durchgeführt werden, ohne dass der Patient Schmerzen empfindet oder den Eingriff bewusst miterlebt. Auch Zahnärzte können Behandlungen unter Vollnarkose durchführen.
Umfragen zeigen, dass bis zu 35 % der Patienten Angst vor dem Zahnarzt haben, und rund 15 % leiden an einer extremen Dentalphobie, die eine herkömmliche Behandlung nahezu unmöglich macht. Doch auch in anderen Fällen ist eine Vollnarkose oft die beste Option – etwa bei komplizierten Eingriffen, der gleichzeitigen Entfernung mehrerer Weisheitszähne oder bei bestimmten Allergien, die eine normale Behandlung erschweren.
Es gibt zahlreiche überzeugende Gründe, warum eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose beim Zahnarzt unerlässlich oder vorteilhaft sein kann:
Zusätzlich gibt es Patienten, die ganz ohne medizinischen Grund eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose bevorzugen – schlicht, weil sie den gesamten Eingriff in völliger Bewusstlosigkeit durchlaufen und nichts davon mitbekommen möchten.
Es gibt heute drei wesentliche Formen der Vollnarkose:
Welche dieser Vollnarkosen zum Einsatz kommt, wird individuell entschieden. Jede Methode hat ihre Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Dabei stehen die Bedürfnisse und Wünsche des Patienten im Mittelpunkt. Unsere Zahnarztpraxis in Duisburg bietet Ihnen hierzu eine ausführliche Beratung an.
Während jeder Vollnarkose schläft der Patient so tief, dass eine künstliche Beatmung notwendig wird. Bei kürzeren Narkosen genügt in der Regel eine Beatmungsmaske, während bei längeren Eingriffen eine Intubation (ITN) erforderlich ist. Beide Methoden sind heutzutage gängige Praxis.
Der Ablauf einer Vollnarkose beim Zahnarzt besteht aus vier zentralen Phasen: das ausführliche Anästhesie-Vorgespräch, das sanfte Einleiten des Schlafs, die stabile Aufrechterhaltung der Narkose und das kontrollierte Aufwachen.
Vorgespräch
Vor jeder Vollnarkose erfolgt ein unverzichtbares Anästhesie-Vorgespräch mit einem erfahrenen Anästhesisten. Dabei steht die gründliche Risikoabklärung im Vordergrund sowie die Auswahl der optimalen Narkoseart und Medikation. Die Dosis und Zusammensetzung der Anästhetika werden präzise auf den Patienten abgestimmt – unter Berücksichtigung von Faktoren wie Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen, körperlicher Verfassung, Allergien und Lebensstil. In bestimmten Fällen fordert der Anästhesist zur zusätzlichen Sicherheit auch ein Blutbild oder ein EKG an. Dieses Vorgespräch ist von entscheidender Bedeutung, und es ist unerlässlich, dass Patienten sämtliche Fragen des Anästhesisten vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, um eine sichere Behandlung zu gewährleisten.
Die Einschlafphase
Zu Beginn der Einschlafphase wird häufig ein angstlösendes Beruhigungsmittel (Prämedikation) verabreicht, das besonders bei Angstpatienten für eine spürbare Entspannung sorgt. Anschließend leitet ein hochwirksames Schlafmittel die eigentliche Vollnarkose ein – das Letzte, was Sie als Patient wahrnehmen. Kurz darauf werden starke Schmerzmittel und, falls erforderlich, ein Muskelrelaxans verabreicht, um den Körper vollständig auf den Eingriff vorzubereiten.
Die Erhaltungsphase
Während der Zahnarzt den Eingriff durchführt, wird der Patient kontinuierlich künstlich beatmet. Der Anästhesist überwacht dabei lückenlos alle Vitalfunktionen in Echtzeit und sorgt dafür, dass die „Schlaftiefe“ stets optimal gehalten wird. Durch präzise, fortlaufende Dosierungen der Narkosemittel garantiert er eine stabile und sichere Vollnarkose während der gesamten Behandlung.
Das Aufwachen
Nach Beendigung der Zahnbehandlung werden die Anästhetika schrittweise reduziert, sodass der Patient nach einiger Zeit entspannt im Aufwachraum wieder zu Bewusstsein kommt. Wie nach einem tiefen Schlaf erinnert er sich an nichts von dem Eingriff. Nach einer kurzen Erholungsphase kann der Patient in Begleitung sicher nach Hause gehen.
Für gesunde Menschen sind die Risiken einer Vollnarkose beim Zahnarzt äußerst gering, da sie heute als äußerst sicheres Verfahren gilt. Millionenfache Erfahrungen belegen die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Allgemeinnarkose, wodurch Bedenken in den meisten Fällen unbegründet sind. Allerdings kann das Risiko bei älteren Patienten oder bestimmten Vorerkrankungen erhöht sein. Solche Ausnahmefälle werden jedoch im Vorfeld durch den Anästhesisten im Anästhesie-Vorgespräch sorgfältig geprüft und abgeklärt.
Übelkeit oder Erbrechen nach dem Aufwachen (PONV = postoperative nausea and vomiting) waren früher bei klassischen „Gasnarkosen“ häufige Nebenwirkungen. Heutzutage treten diese jedoch dank stark verbesserter Narkosemittel und teilweiser venöser Verabreichung nur noch sehr selten auf. Bei TIVA-Vollnarkosen kommen solche Symptome praktisch gar nicht mehr vor. Sollte dennoch Übelkeit auftreten, lässt sie sich in der Regel problemlos durch geeignete Medikamente kontrollieren.
Nach dem Aufwachen können gelegentlich Symptome wie Müdigkeit, Benommenheit oder Schwindel auftreten. Diese sind jedoch selten und verschwinden in der Regel innerhalb von 24 Stunden – bei TIVA-Vollnarkosen oft sogar deutlich schneller.
Das Risiko einer Aspiration, also das Eindringen von Mageninhalt in die Luftröhre, ist äußerst gering. Bei zahnärztlichen Eingriffen wird es durch gründliche Planung und das Erscheinen des Patienten mit leerem Magen nochmals deutlich reduziert. Der Einsatz einer Larynxmaske minimiert dieses Risiko zusätzlich.
Zahnschäden durch Intubation, ein bekanntes Risiko bei Vollnarkosen, werden bei zahnärztlichen Eingriffen praktisch eliminiert, da diese speziell darauf abgestimmt sind, solche Risiken vollständig zu vermeiden.
In äußerst seltenen Fällen können allergische Reaktionen auf ein Narkosemittel auftreten, doch auch diese sind gut behandelbar. Darüber hinaus können Halsschmerzen und Heiserkeit aus der Operation resultieren – für bis zu 48 Stunden. Diese Beschwerden entstehen durch die Intubation, bei der die Schleimhaut im Rachen leicht gereizt werden kann.
In bestimmten Fällen ist eine ambulante Vollnarkose beim Zahnarzt ausgeschlossen. Dazu gehören:
Grundsätzlich kann jeder Anästhesist eine sichere Vollnarkose durchführen. Die entscheidenden Qualitätsunterschiede zeigen sich jedoch darin, wie angenehm die Narkose für den Patienten verläuft, insbesondere beim Aufwachen. Die präzise Auswahl der passenden Narkotika, die optimale Kombination und Dosierung der Wirkstoffe sowie die Wahl der richtigen Narkoseart spielen dabei eine zentrale Rolle. Erfahrene Anästhesisten mit einem eingespielten Team im Hintergrund bieten hier in der Regel einen deutlichen Vorteil.
Entscheidend ist jedoch eine exzellente OP-Planung durch den Zahnarzt. Das Ziel einer Vollnarkose muss stets darin bestehen, alle notwendigen Zahnbehandlungen in möglichst einer einzigen Sitzung abzuschließen. Diese Eingriffe sollten bis ins Detail durchdacht und auf höchstem Niveau ausgeführt werden, um unnötige Folgetermine zu vermeiden und dem Patienten maximalen Komfort zu bieten.
Alternativen zur Vollnarkose in der Zahnmedizin sind Lachgas, klassische Sedierung, intraossäre Anästhesie oder eine Lokalanästhesie. Allerdings ermöglicht nur die Vollnarkose, dass Sie als Patient „nichts von der Behandlung mitbekommen“.
Die Kosten für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in bestimmten, klar definierten Fällen übernommen. Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Vollnarkose medizinisch notwendig ist, also die einzige Möglichkeit darstellt, eine schmerzfreie Behandlung zu gewährleisten. Dies trifft auf folgende Situationen zu:
Zusätzlich muss die zahnmedizinische Behandlung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören, damit eine Kostenübernahme möglich ist.
Viele private Krankenversicherungen decken die Kosten für eine Vollnarkose ganz oder teilweise ab, abhängig vom individuellen Tarif. Gleiches gilt für Zahnzusatzversicherungen.
Die Kosten einer Vollnarkose richten sich nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Faktoren wie die Art der Vollnarkose, die eingesetzten Medikamente, die Dauer der Behandlung und der individuelle Befund des Patienten beeinflussen den Preis. Die exakten Kosten können daher erst nach einem Anästhesie-Vorgespräch festgelegt werden.
Wir – Dres. Ast & Kollegen in Duisburg – verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Durchführung von Zahnbehandlungen unter Vollnarkose. Unsere Stärken:
Interessieren Sie sich für eine Behandlung unter Vollnarkose? Profitieren Sie von unserer schnellen und unkomplizierten Terminvergabe bei Dres. Ast & Kollegen in Duisburg.
*Die endgültigen Kosten werden nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet. Der genaue Preis kann erst nach einem Anästhesie-Vorgespräch festgelegt werden.